16.450 Euro Geldstrafe für Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 16.450 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 2. April 2022 brannten Dortmunder Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände ab, in der 19. Minute einen weiteren. Zudem lief nach Abpfiff ein Dortmunder Zuschauer auf das Spielfeld.

Darüber hinaus wurden zwischen der 21. und 40. Minute des Drittligaspiels von Borussia Dortmund II gegen den SC Verl am 6. Mai 2022 im Dortmunder Zuschauerblock sieben pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 16.450 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 2. April 2022 brannten Dortmunder Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände ab, in der 19. Minute einen weiteren. Zudem lief nach Abpfiff ein Dortmunder Zuschauer auf das Spielfeld.

Darüber hinaus wurden zwischen der 21. und 40. Minute des Drittligaspiels von Borussia Dortmund II gegen den SC Verl am 6. Mai 2022 im Dortmunder Zuschauerblock sieben pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.