13.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels bei Hannover 96 am 8. Februar 2017 wurden im Frankfurter Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus wurde während des Bundesligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 18. Februar 2017 vor einem Eckball für Ingolstadt aus dem Zuschauerbereich des Heimteams ein Feuerzeug auf das Spielfeld in Richtung des ausführenden Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels bei Hannover 96 am 8. Februar 2017 wurden im Frankfurter Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus wurde während des Bundesligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 18. Februar 2017 vor einem Eckball für Ingolstadt aus dem Zuschauerbereich des Heimteams ein Feuerzeug auf das Spielfeld in Richtung des ausführenden Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.