21.150 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

In der 2. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 2. September 2023 zündeten Berliner Zuschauer 17 Bengalische Feuer. Die Partie wurde daraufhin für mehr als eine Minute unterbrochen. In der Folgezeit entfachten Berliner Anhänger zudem 14 weitere Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

In der 2. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 2. September 2023 zündeten Berliner Zuschauer 17 Bengalische Feuer. Die Partie wurde daraufhin für mehr als eine Minute unterbrochen. In der Folgezeit entfachten Berliner Anhänger zudem 14 weitere Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.