Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro belegt.
In der zweiten Halbzeit beziehungsweise nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Hannover 96 am 12. August 2019 wurden im Karlsruher Zuschauerbereich insgesamt acht Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro belegt.
In der zweiten Halbzeit beziehungsweise nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Hannover 96 am 12. August 2019 wurden im Karlsruher Zuschauerbereich insgesamt acht Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.