Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FSV Optik Rathenow im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.
In der 55. Minute des DFB-Pokalspiels der ersten Hauptrunde gegen den FSV Frankfurt am 4. August 2013 wurden aus dem Rathenower Zuschauerblock nach einer Abseitsentscheidung mehrere Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen, der von den darin enthaltenen Flüssigkeiten getroffen wurde.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FSV Optik Rathenow im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.
In der 55. Minute des DFB-Pokalspiels der ersten Hauptrunde gegen den FSV Frankfurt am 4. August 2013 wurden aus dem Rathenower Zuschauerblock nach einer Abseitsentscheidung mehrere Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen, der von den darin enthaltenen Flüssigkeiten getroffen wurde.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.