23.400 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 23.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7800 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 5. März 2023 brannten Bielefelder Anhänger 18 Leuchtfackeln ab. Zudem zündeten Bielefelder Zuschauer vor und während der Zweitligapartie bei Holstein Kiel am 2. April 2023 vier Leuchtfackeln.

Darüber hinaus entfachten Bielefelder Zuschauer vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 16. April 2023 zwei Rauchtöpfe und zwei Leuchtfackeln, und vor und während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 29. April 2023 elf Leuchtfackeln und zwei Rauchtöpfe.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 23.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7800 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 5. März 2023 brannten Bielefelder Anhänger 18 Leuchtfackeln ab. Zudem zündeten Bielefelder Zuschauer vor und während der Zweitligapartie bei Holstein Kiel am 2. April 2023 vier Leuchtfackeln.

Darüber hinaus entfachten Bielefelder Zuschauer vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 16. April 2023 zwei Rauchtöpfe und zwei Leuchtfackeln, und vor und während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 29. April 2023 elf Leuchtfackeln und zwei Rauchtöpfe.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.