17.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

In der 22. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 11. Mai 2024 befestigten Kölner Anhänger ein großflächiges Banner mit beleidigender Aufschrift am Innenraumzaun. Zudem zündeten Kölner Zuschauer in der Nachspielzeit vier Bengalischer Feuer. Darüber hinaus lief ein Kölner Anhänger auf den Rasen und wurde vom Ordnungsdienst abgeführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

In der 22. Minute des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 11. Mai 2024 befestigten Kölner Anhänger ein großflächiges Banner mit beleidigender Aufschrift am Innenraumzaun. Zudem zündeten Kölner Zuschauer in der Nachspielzeit vier Bengalischer Feuer. Darüber hinaus lief ein Kölner Anhänger auf den Rasen und wurde vom Ordnungsdienst abgeführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.