13.300 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 13.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Kieler Zuschauer in der 44. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 11. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler und kleine Spielwürfel, auf den Rasen. Zudem brannte ein Kieler Anhänger vor der Partie eine Bengalische Fackel ab.

Darüber hinaus entzündeten Kieler Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 23. Februar 2024 17 Bengalische Feuer.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 13.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Kieler Zuschauer in der 44. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 11. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler und kleine Spielwürfel, auf den Rasen. Zudem brannte ein Kieler Anhänger vor der Partie eine Bengalische Fackel ab.

Darüber hinaus entzündeten Kieler Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 23. Februar 2024 17 Bengalische Feuer.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.