Zwei Spiele Sperre für Dresdens Schulz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thorsten Schulz vom Zweitbundesligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Schulz bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schulz war in der Nachspielzeit des Zweitbundesligaspiels gegen den Karlsruher SC am 27. April 2014 von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thorsten Schulz vom Zweitbundesligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Schulz bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schulz war in der Nachspielzeit des Zweitbundesligaspiels gegen den Karlsruher SC am 27. April 2014 von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.