10.800 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro belegt.

Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 26. Oktober 2018 wurden im Hamburger Zuschauerblock mindestens 15 Bengalische Feuer abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Beginn des zweiten Durchgangs um etwa 45 Sekunden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro belegt.

Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 26. Oktober 2018 wurden im Hamburger Zuschauerblock mindestens 15 Bengalische Feuer abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Beginn des zweiten Durchgangs um etwa 45 Sekunden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.