Magdeburg akzeptiert DFB-Urteil

Drittligist 1. FC Magdeburg hat die am 19. Oktober 2016 eingelegte Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 13. Oktober 2016 zurückgenommen und damit die ausgesprochene Strafe akzeptiert. Dadurch muss der Verein die Drittliga-Heimspiele gegen den VfR Aalen am 10. Dezember 2016 (ab 14 Uhr) und gegen den FSV Zwickau am 5. Februar 2017 (ab 14 Uhr) unter Teilausschluss der Öffentlichkeit austragen sowie eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 Euro für Maßnahmen gegen Rechtextremismus und Rassismus zu verwenden.

Beim Spiel gegen Aalen werden die Blöcke 3 bis 6, bei der Partie gegen Zwickau die Blöcke 3 bis 5 sowie Block 12 der Osttribüne geschlossen bleiben.

[dfb]

Drittligist 1. FC Magdeburg hat die am 19. Oktober 2016 eingelegte Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 13. Oktober 2016 zurückgenommen und damit die ausgesprochene Strafe akzeptiert. Dadurch muss der Verein die Drittliga-Heimspiele gegen den VfR Aalen am 10. Dezember 2016 (ab 14 Uhr) und gegen den FSV Zwickau am 5. Februar 2017 (ab 14 Uhr) unter Teilausschluss der Öffentlichkeit austragen sowie eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 Euro für Maßnahmen gegen Rechtextremismus und Rassismus zu verwenden.

Beim Spiel gegen Aalen werden die Blöcke 3 bis 6, bei der Partie gegen Zwickau die Blöcke 3 bis 5 sowie Block 12 der Osttribüne geschlossen bleiben.