Zwei Spiele Sperre für Unterhachings Thiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Yannic Thiel vom Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt.

Darüber hinaus ist Thiel bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Thiel war in der 60. Minute des Drittligaspiels zwischen der SpVgg Unterhaching und dem 1. FSV Mainz 05 II am 10. März 2015 von Schiedsrichter Matthias Jöllenbeck (Freiburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Yannic Thiel vom Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt.

Darüber hinaus ist Thiel bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Thiel war in der 60. Minute des Drittligaspiels zwischen der SpVgg Unterhaching und dem 1. FSV Mainz 05 II am 10. März 2015 von Schiedsrichter Matthias Jöllenbeck (Freiburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.