Zwei Spiele Sperre für Aachens Flekken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mark Flekken von Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der ersten Herrenmannschaft seines jeweiligen Vereins in der Spielzeit 2013/2014 belegt.

Flekken war in der 50. Minute des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 18. Mai 2013 von Schiedsrichter Markus Wingenbach (Mainz) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[rs]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mark Flekken von Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der ersten Herrenmannschaft seines jeweiligen Vereins in der Spielzeit 2013/2014 belegt.

Flekken war in der 50. Minute des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 18. Mai 2013 von Schiedsrichter Markus Wingenbach (Mainz) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.