3000 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Relegationsspiels bei Arminia Bielefeld am 19. Mai 2014 wurden im Darmstädter Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer abgebrannt und eine Leuchtrakete auf das Spielfeld geschossen. Nach dem Abpfiff wurde im Gästeblock zudem ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Relegationsspiels bei Arminia Bielefeld am 19. Mai 2014 wurden im Darmstädter Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer abgebrannt und eine Leuchtrakete auf das Spielfeld geschossen. Nach dem Abpfiff wurde im Gästeblock zudem ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.