22.000 Euro Geldstrafe für den 1. FSV Mainz 05

Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt.

In der 21. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 25. März 2014 wurden im Mainzer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet. Es kam zu starker Rauchentwicklung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt.

In der 21. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 25. März 2014 wurden im Mainzer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet. Es kam zu starker Rauchentwicklung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.