Drei Spiele Sperre für ErfurtsTunjic

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mijo Tunjic vom Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Tunjic war in der 67. Minute des Meisterschaftsspiels bei Preußen Münster am 10. August 2013 von Schiedsrichter Norbert Giese (Großräschen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/ms]

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mijo Tunjic vom Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Tunjic war in der 67. Minute des Meisterschaftsspiels bei Preußen Münster am 10. August 2013 von Schiedsrichter Norbert Giese (Großräschen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.