10.000 Euro Geldstrafe für Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 20. Dezember 2015 wurden im Mainzer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 20. Dezember 2015 wurden im Mainzer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.