1500 Euro Geldstrafe für Stuttgarter Kickers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 75. Minute des Drittligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 13. Dezember 2014 wurden im Stuttgarter Zuschauerblock zwei Rauchtöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 75. Minute des Drittligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 13. Dezember 2014 wurden im Stuttgarter Zuschauerblock zwei Rauchtöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.