44.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 6. Mai 2023 brannten Münchner Anhänger 44 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 6. Mai 2023 brannten Münchner Anhänger 44 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.