
Der DFB
Internationale Transfers
Im Bereich des DFB darf eine Spielerlaubnis einem/einer Amateur*in, der diesen Status beibehält, nur mit Zustimmung des abgebenden Nationalverbandes unter Beachtung der §§ 16 bis 21 der DFB-Spielordnung erteilt werden. Die Zustimmung ist vom zuständigen DFB-Mitgliedsverband (Landesverband) beim DFB zu beantragen und vom DFB über den zuständigen FIFA-Nationalverband über das FIFA TMS einzuholen. Die Beantragung beim DFB findet in Form eines Passantrages für den int. Vereinswechsel beim zuständigen Landesverband statt.
Will ein*e Spieler*in eines Vereins der Mitgliedsverbände des DFB zu einem Verein eines anderen Nationalverbandes der FIFA wechseln, so ist die Freigabe durch den DFB erforderlich. Vereinswechsel zu einem anderen FIFA-Nationalverband richten sich nach den Bestimmungen des FIFA-Reglements betreffend Status und Transfer von Spielern.
Weitere Informationen zum internationalen Vereinswechsel finden Sie in der DFB-Spielordnung §21.
Der Vereinswechsel eines/einer Berufsspieler*in (einschließlich Statusveränderung) erfolgt auf internationaler Ebene analog zum Amateurtransfer über einen Passantrag für internationalen Vereinswechsel beim zuständigen Landesverband. Hierbei ist zu beachten, dass der Vereinswechsel eines/einer Berufsspieler*in ausschließlich in einer der beiden Transferperioden erfolgen kann.
- Wechselperiode I: 01.07. – 31.08.*
- Wechselperiode II: 01.01. – 31.01.*
Lässt die FIFA davon Ausnahmen zu, beschließt der DFB-Vorstand die erforderlichen Regelungen. *Fällt der letzte Tag einer Transferperiode nicht auf ein Werktag, so ist der darauffolgende Werktag maßgebend.
In einem Spieljahr kann ein Vereinswechsel eine*r Berufsspieler*in, der/die zum Ablauf der Wechselperiode I vertraglich an keinen Verein als Lizenz- oder Vertragsspieler*in gebunden war und danach keine Spielerlaubnis für einen Verein, auch nicht als Amateur*in, hatte, außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31 Dezember erfolgen.
Internationale Vereinswechsel von Berufsspieler*innen müssen, zusätzlich zur Einreichung des Passantrages beim Landesverband, vom Verein eigenständig über das FIFA TMS System erfasst werden. Sollte es eine Transfer-/Leihvereinbarung zwischen den beteiligten Vereinen geben, so müssen die Details unabhängig voneinander von beiden Vereinen im Transfer im FIFA TMS hinterlegt und miteinander verknüpft werden (counter instruction / über das Drucker-Symbol im Transfer kann der jeweilige Report abgerufen werden, welchen Sie dem abgebenden Verein zur Verfügung stellen können). Dies bezieht sich sowohl auf die Verpflichtung als auch auf die Abgabe eines Spielers.
Für die zuvor beschrieben Vorgänge benötigt der jeweilige Verein einen FIFA TMS Zugang.
Sollten Sie einen Zugang zum FIFA TMS benötigen, lassen Sie uns bitte die Kopie Ihres Ausweisdokuments (als PDF-Datei), Ihre Funktion im Verein und eine E-Mail-Adresse, auf welche nur Sie persönlich Zugriff haben, an transfer@dfb.de zukommen. Anbei finden Sie einen Zugang zum FIFA TMS E-Learning Tool.
Sollten Sie in einem Transfer im FIFA TMS aus Versehen falsche Angaben getätigt haben, so müssen Sie den Transfer canceln und neu erfassen. Es können keine Änderungen an einem bereits eingereichten/bestätigten Transfer im FIFA TMS vorgenommen werden.
Ein*e Fußballvermittler*in darf lediglich an einem Transfer beteiligt sein, sofern dieser/diese eine gültige FIFA-Lizenz besitzt. Anderenfalls kann der Transfer nicht angelegt werden und der/die Vermittler*in darf am Transfer nicht mitwirken. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Anbei finden Sie einen von der FIFA bereitgestellten International Player Transfer Guide, welcher weiterführende Fragen zum Thema internationale Transfers seitens der FIFA beantworten kann.
Einem/einer Lizenz- oder Berufsspieler*in kann die Amateureigenschaft zurückverliehen werden.
Gemäß DFB-Spielordnung § 29 legt die DFB-Zentralverwaltung für Spieler*innen, die von einem der FIFA angeschlossenen Nationalverband als Nicht-Amateure für den DFB freigegeben werden und zu einem Verein als Amateur*in wechseln, die aufgrund der Reamateurisierung einzuhaltende Wartefrist fest. Die Spielerlaubnis erteilt sodann der zuständige Mitgliedsverband des DFB.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei gegeben sein, um ein direktes Spielrecht zu erhalten:
- Der Passantrag muss innerhalb der Wechselperiode beim zuständigen Landesverband eingegangen sein
- Der Vertrag im Ausland muss spätestens mit Ende der Wechselperiode beendet worden sein
- Das Datum des letzten offiziellen Pflichtspieles im Ausland bestimmt den Beginn der Wartefrist von 30 Tagen (ab dem letzten Spiel).
Sollte der Passantrag erst nach der jeweiligen Wechselperiode beim Landesverband eingereicht werden, oder der Vertrag des/der Spieler*in erst nach der Wechselperiode beendet worden sein, erhält der/die Spieler*in erst zur nächsten Wechselperiode ein Spielrecht als Amateur*in.
Liegt Ihnen eine entsprechende Bestätigung des letzten Pflichtspieles des abgebenden Vereines und Nationalverbandes vor, können Sie diese gerne bei Ihrem Antrag mit einreichen, um eine etwaige Wartefrist zu vermeiden.
Die Beantragung eines Antrags auf Erstausstellung für einen/eine Spieler*in ist nur möglich, wenn der/die Spieler*in bisher kein Verbandsspielrecht besessen hat, sowohl national als auch international. Für alle ausländischen Spieler*innen ab 10 Jahren, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder als deutsche Staatsbürger*in zuletzt einen Wohnsitz im Ausland hatten und in Deutschland bisher noch mit keinem Spielrecht registriert waren, ist ein internationales Freigabeverfahren durchzuführen.
Die erforderlichen Nachweise für eine (internationale) Erstausstellung werden von dem verantwortlichen Landesverband festgelegt und entsprechend abgefragt. Sobald alle erforderlichen Unterlagen dem Landesverband vorliegen, kann das internationale Freigabeverfahren gestartet werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt für den angefragten Nationalverband eine Rückmeldefrist von 72 Stunden; mit Ablauf dieser Rückmeldefrist wird der Antrag freigegeben.*
(*Um einen effizienteren Transferprozess zu gewährleisten, wird die ITC-Antwortzeit von sieben Tagen auf drei Tage verkürzt. Bitte beachten Sie, dass das TMS Tage in 24-Stunden-Schritten zählt, beginnend um Mitternacht am Tag nach der ITC-Anforderung. Sollte der frühere Verband innerhalb von 72 Stunden nicht auf die ITC-Anfrage antworten, kann der neue Verband den Spieler sofort beim neuen Verein registrieren.)