Der DFB

Ausbildungsentschädigung und Solidaritätsbeitrag

Seit dem 16.11.2022 ist das FIFA Clearing House (FCH) als zentrale Abrechnungsstelle für Ausbildungsprämien (Ausbildungsentschädigungen und Solidaritätsbeiträge) von der FIFA eingeführt worden, um sicher zu stellen, dass die zuvor genannten Prämien an die anspruchsberechtigten Vereine ausgeschüttet werden.

  1. Das FIFA Clearing House (FCH) wurde zudem mit dem Ziel eingerichtet, Zahlungen zu zentralisieren, zu verarbeiten und zu automatisieren sowie Transparenz im Transfersystem zu schaffen.

    Hierbei handelt das FIFA Clearing House als Vermittler für Zahlungen von Ausbildungsvergütungen im Fußball-Transfersystem, die gemäß Artikeln 20 und 21 sowie den Anhängen 4 (Ausbildungsvergütung) und 5 (Solidaritätsbeiträge) der FIFA-Regeln zum Status und Transfer von Spielern (RSTP) [LINK: ] fällig werden, und führt bei deren Abwicklung sämtliche erforderlichen Konformitätsprüfungen durch. Die Zahlungen basieren auf dem endgültigen elektronischen Spieler*innenpass (EPP) und dem von der FIFA ausgestellten Zuteilungsnachweis (Allocation Statement).

  2. Im elektronischen Spieler*innenpass (EPP) ist die Registrierungshistorie eines/einer Spieler*in ab seinem/ihrem 12. Geburtstag festgehalten. Nachdem im TMS ein vorläufiger EPP erstellt wurde, ermittelt die FIFA im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens unter Einbeziehung der relevanten Vereine und Verbände die finale Version. Dies gewährleistet Transparenz, sichert die Richtigkeit der Angaben und erleichtert die Berechnung von Ausbildungsprämien. Am Ende des EPP-Verfahrens wird

    ein Zuteilungsnachweis (Allocation Statement) erstellt, der die genauen Beträge festlegt, die der neue Verein jedem anspruchsberechtigten Ausbildungsverein auszuzahlen hat.

    Um sich über die zuvor angesprochene Berechnung der Ausbildungsprämien zu informieren, können Sie den FIFA Calculator [LINK: https://inside.fifa.com/de/legal/football-regulatory/clearing-house/calculator] nutzen.

    Folgende Auslöser gibt es für einen FIFA Clearing House Prozess:

    • Erste Registrierung als Berufsspieler*in (Artikel 5 FIFA Clearing House Regulations)

    Die erste Registrierung eines/einer Spieler*in als Berufsspieler*in im gleichen Mitgliedsverband, in dem er/sie zuletzt als Amateur*in registriert war, löst Ausbildungsvergütungen aus. Dies gilt sowohl für Registrierungen beim gleichen Verein als auch nach einem Transfer zwischen Vereinen desselben Mitgliedsverbands.

    • Internationaler Transfer (Artikel 6 FIFA FCH)

    Ein internationaler Transfer eines/einer Berufsspieler*in löst Ausbildungsvergütungen aus. Alle relevanten Informationen müssen im Transferabgleichungssystem (TMS) eingetragen werden.

    • Nationaler Transfer mit Transferentschädigung (Artikel 7 FIFA FCH)

    Ein nationaler Transfer innerhalb desselben Mitgliedsverbands, bei dem eine Transferentschädigung gezahlt wird, löst Ausbildungsvergütungen aus. Diese Transfers müssen im nationalen elektronischen Transfersystem eingetragen und die Informationen an die FIFA übermittelt werden.

  3. Nach Erhalt des Allocation Statement wird Ihnen ein Link für das Onboarding beim FIFA Clearing House (FCH) zugesendet. Das FCH-Onboarding beinhaltet die nachstehenden Schritte:

    Terms & Conditions, Club Information, Documentation, Possible Additional Requests, Onboarding Confirmation or Failure. Hierzu benötigen Sie unter anderem folgende Dokumente:

    Für den Verein:

    • Beglaubigte Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Gründungsurkunde (nicht älter als 3 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument
    • Satzung oder ein gleichwertiges Dokument
    • Bankkontoauszug oder Bankbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    • Aktuelle Finanzberichte (letztes Geschäftsjahr)
    • Organigramm des Unternehmens inklusive Eigentumsanteile

    Für den gesetzlichen Vertreter:

    • Beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, zertifiziert durch eine vertrauenswürdige dritte Partei (z.B. Notar*in, Anwalt/Anwältin, nationale Post, offizielles Passchip-Zertifikat)

    Für die wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) / Aktionäre*innen:

    • Auszug aus dem Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
    • Falls nicht verfügbar (für Länder außerhalb der EU): ein offizielles Dokument, das Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort angibt (z.B. Jahresbericht, Aktionärsregister) oder eine Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises.

    Diese Dokumente gewährleisten eine reibungslose und transparente Abwicklung des Onboarding-Prozesses.

    Alles wissenswerte, wie bspw. Guidelines und Reglements, finden Sie hier.

    Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Kommunikation mit dem FIFA Clearing House E-Mails im Spam-Ordner landen können.

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