Fußballinfrastruktur

Mikroplastik

FAQ

  1. Die Im Herbst 2023 von der EU-Kommission verabschiedeten Maßnahmen verbieten sowohl den Verkauf von Mikroplastik selbst als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen. Verboten wird u.a. das Inverkehrbringen (Verkauf) von Kunststoffgranulat als Füllstoff für Kunststoffsportbeläge. Nicht verboten wird die weitere Nutzung von bereits auf Sportstätten verwendetem oder sich im Besitz der Sportstättenbetreiber befindlichem Kunststoffgranulat.

  2. Das Verbot tritt nach einer Übergangszeit von acht Jahren am 16. Oktober 2031 in Kraft.

  3. Nein. Die weitere Nutzung von bereits auf Sportstätten verwendetem oder sich im Besitz der Sportstättenbetreiber befindlichem Kunststoffgranulat wird nicht verboten. Ab September 2031 darf Kunststoffgranulat als Füllstoff für Kunststoffsportbeläge allerdings nicht mehr verkauft werden.

  4. Nein. Es ist nicht erforderlich, das Gummi sofort auszutauschen, denn es kann bis zum Lebensende des Platzes drinbleiben und bereits gekauftes, gelagertes Granulat darf nachgestreut werden.

  5. Dabei kommt es darauf an, was statt des Gummis eingebracht werden soll (Kork, Sand, Olivernkerne, Holzschnitzel, Maispellets etc.). Hierfür sind am Markt unterschiedliche sowie wechselnde Produkte und Preise existent, die uns eine abschließende Aufzählung nicht ermöglichen, ohne eine ungewollte Produktpräferenz zu suggerieren. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich deshalb an die Hersteller der unterschiedlichen Produkte. Man sollte bei einer Umrüstung Stand heute, mit ca. 60.000 Euro bei einem Großspielfeld rechnen (Gummi raus, und nur Sand wieder rein).

  6. Grundsätzlich gilt nach wie vor, möglichst wenig und im besten Fall keinen Mikroplastikaustrag vom Spielfeld in die Umwelt zu verursachen. Siehe hierzu im Übrigen die Handlungsempfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes.

  7. Das Europäische Parlament verabschiedete am 13. September 2018 eine "Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft". Darin forderte es die Kommission auf, bis 2030 u. a. ein EU-weites Verbot von Mikroplastikpartikeln in Kosmetika sowie Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmitteln zu prüfen und bei Bedarf zu erlassen. Die ECHA sollte zudem ein Verbot von Mikroplastik, das auch anderen Produkten "bewusst zugesetzt" wird, bewerten und – sofern erforderlich – das Verbot ausarbeiten, falls es keine sinnvollen Alternativen zu einem Verbot gebe. Zur Analyse der aktuellen Situation in den EU-Mitgliedstaaten wurden Erkenntnisse von unterschiedlichen Untersuchungen und Studien der Mitgliedstaaten herangezogen. Nach Angaben der ECHA ist das Kunststoffgranulat für die Befüllung von Kunststoffrasenflächen EU-weit die größte Verschmutzungsquelle an Mikroplastik im Sport mit einem Austrag von geschätzten 16.000 Tonnen pro Jahr. Durch das Verbot soll in den kommenden 20 Jahren der Austrag in die Umwelt von 500.000 Tonnen Mikroplastik verhindert werden.

Haltung des DFB

Das beschlossene Verbot für Gummigranulat als Befüllungsmaterial für Kunststoffrasenflächen ist grundsätzlich zu begrüßen. In Deutschland werden bereits heute die meisten neuen Kunstrasenplätze mit alternativen Befüllungsmaterialien gebaut. Aus Sicht des DFB war es sehr wichtig, dass eine ausreichende Übergangsfrist berücksichtigt wurde. Jetzt haben die betroffenen Kommunen und Vereine noch bis Mitte Oktober 2031 Zeit, ihre Kunststoffrasenflächen zu modernisieren oder umzubauen. Denn es bleiben große Herausforderungen für den Amateurfußball. Über die kommenden Jahre muss ein Großteil der zirka 5200 Kunststoffrasenplätze in Deutschland schrittweise modernisiert werden. Das ist mit einer einfachen Umrüstung nicht getan.

Insbesondere in den Ballungsgebieten ist die Thematik akut. Kunststoffrasenplätze sind in den großen Städten die einzige Möglichkeit, adäquate Spiel- und Trainingsflächen für alle Fußballmannschaften zur Verfügung zu stellen. Insbesondere der Kinder- und Jugendfußball könnte dort sonst nicht aufrechterhalten werden. Vor allem die im Vergleich zum Naturrasen sehr viel längere Nutzungsdauer pro Jahr unterstreicht die Bedeutung von Kunststoffrasenplätze für die Amateure - auch wegen der sehr wenigen freien Flächen in den Städten, die für Sportstätten noch in Frage kommen.

Mittel von Bund und Ländern benötigt

Wir gehen davon aus, dass die Modernisierung der Plätze in Deutschland und der zusätzlich erforderliche Neubau von Spielflächen in Ballungsräumen mindestens eine Milliarde Euro kosten wird. Das unterstreicht nachdrücklich, dass es so schnell wie möglich zusätzlicher Mittel von Bund und Ländern für die Modernisierung und den Neubau von Sportstätten bedarf, um den bestehenden Sanierungsstau von insgesamt 31 Milliarden Euro zu beseitigen und die Dekarbonisierung im deutschen Sport voranzutreiben. Die Kommunen und Vereine werden die für die Modernisierung notwendigen Mittel allein nicht aufbringen können.

Was gilt es bei der Pflege zu beachten?

  1. Die Spielfläche sollte regelmäßig gereinigt werden. Laub-, Blüten-, Zweigreste oder Abfälle müssen entfernt werden. Dafür eignen sich Reinigungsgeräte mit einfachen Bürsten, um die Rückstände abzusammeln.

  2. Der Kunststoffrasenplatz sollte gleichmäßig bespielt werden, damit die gesamte Spielfläche genutzt wird. Nach besonders intensiven Trainingsformen sollten diese Bereiche abgezogen werden. So wird im Anschluss daran das Granulat wieder verteilt.

  3. Beim Einsatz von Pflegefahrzeugen sollte vor allem darauf geachtet werden, dass im Schritttempo gefahren wird. Zudem sollten starkes Beschleunigen und Abbremsen vermieden werden, sowie während der Fahrt keine Schmier- und Treibstoffe verloren gehen.

  4. Vor allem im Herbst kommt es zu Verunreinigungen. Unkraut, Moos, Blätter und Abfall müssen häufiger vom Platz entfernt werden.

  5. Diese sollten vor und nach der Nutzung des Platzes die Schuhe reinigen, da getrockneter Schlamm und Staub eine Hauptursache für die Verschmutzung des Spielfeldes sein können.

  6. Sammelstellen sollten zentral gelegen sein und einfache Entsorgungsmöglichkeiten bieten. An Spielfeldzugängen sollten Schilder angebracht, Wegflächen gekehrt, sowie Entwässerungseinrichtungen gereinigt werden.

  7. Zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sollte ein "Pflegebuch" angelegt werden, in dem die einzelnen Pflegemaßnahmen und Zeitpunkte festgehalten werden.

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