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Erklärung des ESTC
Europäische Kommission verabschiedet Maßnahmen zur Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik (Quelle: https://www.estc.info/european-commission-adopts-measures-to-restrict-intentionally-added-microplastics/, 26.09.2023)
Die Europäische Kommission hat am Montag, den 25.09.2023, die Verabschiedung der REACH-Beschränkung für den Verkauf von absichtlich zugesetztem Mikroplastik final bestätigt. Das englische Akronym REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (dt.: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien).
Mit der neuen Beschränkung soll die Freisetzung dieser Stoffe in die Umwelt drastisch reduziert werden. Dabei ist der Begriff Mikroplastik breit definiert und umfasst alle synthetischen Polymerpartikel, die weniger als 5 mm groß, nicht organisch, unlöslich oder nicht abbaubar sind, also auch die in Kunststoffrasenbelägen verwendeten Gummi- und Kunststofffüllmaterialien.
Um sicherzustellen, dass die vielen Tausend derzeit in ganz Europa bespielten Kunststoffrasenplätze weiterhin bis zum Ende ihrer Lebensdauer genutzt und gewartet werden können, sieht die neue Regelung eine Übergangsfrist von acht Jahren für Kunststoffrasen-Füllmaterialien vor, so dass das Verbot des Verkaufs von Gummi- und synthetischen Füllmaterialien erst im September 2031 in Kraft treten wird.
Was bedeutet das für die Kunststoffrasenbranche (und die Vereine)?
Für die derzeitigen Betreiber von Kunststoffrasenplätzen hat die neue Beschränkung KEINE UNMITTELBAREN oder KURZFRISTIGEN Auswirkungen auf die Nutzung ihrer Plätze oder deren Instandhaltung; Füllmaterialien werden weiterhin erhältlich sein. Der ESTC (EMEA Synthetic Turf Council, der internationale Kunststoffrasen-Handelsverband für die Region Europe, Middle-East, Africa) rät jedoch den Betreibern von Spielfeldern mit Gummi- oder Kunststofffüllungen ausdrücklich, bei Nutzung und Pflege darauf zu achten, dass das Risiko eines Austritts von Füllmaterial in die Umwelt minimiert wird. Eine Anleitung dazu findet sich im Knowledge Centre - ESTC - EMEA Synthetic Turf Council (https://www.estc.info/knowledge-centre/) sowie in den Handlungsempfehlungen des DFB dazu.
Bei neuen Feldern wird die Verwendung von Polymerfüllungen noch bis 2031 möglich sein, den Betreibern wird jedoch empfohlen, sich Gedanken über die Pflege und Wartung nach Inkrafttreten des Verbots zu machen. Siehe hierzu ergänzend auch den DFB Faktencheck Spielflächen.
Die Kunststoffrasenbranche hat die Notwendigkeit erkannt, von Gummi- und Kunststoff-Einstreumaterialien wegzukommen. Zunehmend werden natürliche (pflanzliche) Füllungen verwendet, darunter Korkgranulat, Holzspäne, Olivenkerne, Maisschalen und Kokosfasern. Die Industrie entwickelt auch Beläge, die keine Einstreuung benötigen (unverfüllte Beläge der 4. Generation) und sandgestützte Beläge.