Der DFB

Bundestag

Der DFB-Bundestag ist die gesetzgebende Versammlung des DFB und damit sein höchstes Gremium. Sämtliche Weichenstellungen in der DFB-Geschichte haben ihren Ursprung in Entscheidungen eines DFB-Bundestags. Ordentliche DFB-Bundestage finden ab dem nächsten DFB-Bundestag 2025 im zweijährigen Rhythmus statt. Darüber hinaus kann ein außerordentlicher Bundestag vom DFB-Präsidium jederzeit aus wichtigem Grund einberufen werden.

Aufgaben des Bundestags

Dem Bundestag steht die Beschlussfassung in allen Bundesangelegenheiten zu, soweit sie nicht satzungsgemäß anderen Organen des DFB übertragen ist. Seiner Beschlussfassung unterliegen unter anderem insbesondere die Wahl des Präsidiums und des Vorstandes sowie die Bestätigung des Vertrags über die wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen dem DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga. Zudem beschließt der Bundestag die Satzung und die Ordnungen des DFB und entscheidet über Anträge. Zur wirksamen Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Satzungs- und Ordnungsänderungen, die die DFL Deutsche Fußball Liga betreffen, bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.

Einzelheiten zur Zusammensetzung, den Aufgaben und Befugnissen des DFB-Bundestages finden sich in den Paragrafen §§ 20-30 der DFB-Satzung.

Zusammensetzung der Delegierten

Vorstand

Vorstand

Das Präsidium und die restlichen Mitglieder des DFB-Vorstands gehören zu den stimmberechtigten Delegierten beim DFB-Bundestag.
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Kommissionen und Ausschüsse

Kommissionen und Ausschüsse

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Ethik-Kommission und der DFB-Ausschüsse sind beim Bundestag ebenfalls stimmberechtigt.
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Landes- und Regionalverbände

Landes- und Regionalverbände

Die fünf Regional- und 21 Landesverbände stellen ihre eigenen Delegierten beim Bundestag des DFB.
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Dokumente zu früheren DFB-Bundestagen

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