Amerell zieht Antrag gegen DFB zurück

Vor dem Landgericht München I ist Manfred Amerell mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen konfrontiert worden und hat daraufhin seinen Unterlassungsantrag gegen den Deutschen Fußball-Bund zurückgezogen. Der DFB darf damit weiterhin wie in seiner Presseerklärung vom 16. Februar 2010 verbreiten, dass mehrere Schiedsrichter in Anhörungen ausgesagt haben, von Herrn Amerell belästigt worden zu sein.

Der DFB verlas vor Herrn Amerell in nicht-öffentlicher Sitzung vier eidesstattliche Versicherungen von Schiedsrichtern, die Herrn Amerell belasten - allerdings unter der Verpflichtung von Herrn Amerell, die Namen der betroffenen Schiedsrichter nicht an Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe von 25.000 Euro. Damit wird auch die Haltung des DFB bestätigt, die Identität der Betroffenen nicht preiszugeben.

"Durch den Rückzug des Antrags darf der DFB seine Pressemeldung ungehindert weiter verbreiten, wonach die entsprechenden Vorwürfe von Schiedsrichtern erhoben wurden. Gleichzeitig ist Herrn Amerell auferlegt, die Namen der Betroffenen absolut vertraulich zu behandeln. Der Zivilprozess ist damit für uns in jeder Hinsicht erfolgreich abgeschlossen", sagte der Rechtsanwalt Christian Schertz, der die Seite des DFB vor dem Münchner Landgericht vertrat.

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Vor dem Landgericht München I ist Manfred Amerell mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen konfrontiert worden und hat daraufhin seinen Unterlassungsantrag gegen den Deutschen Fußball-Bund zurückgezogen. Der DFB darf damit weiterhin wie in seiner Presseerklärung vom 16. Februar 2010 verbreiten, dass mehrere Schiedsrichter in Anhörungen ausgesagt haben, von Herrn Amerell belästigt worden zu sein.

Der DFB verlas vor Herrn Amerell in nicht-öffentlicher Sitzung vier eidesstattliche Versicherungen von Schiedsrichtern, die Herrn Amerell belasten - allerdings unter der Verpflichtung von Herrn Amerell, die Namen der betroffenen Schiedsrichter nicht an Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe von 25.000 Euro. Damit wird auch die Haltung des DFB bestätigt, die Identität der Betroffenen nicht preiszugeben.

"Durch den Rückzug des Antrags darf der DFB seine Pressemeldung ungehindert weiter verbreiten, wonach die entsprechenden Vorwürfe von Schiedsrichtern erhoben wurden. Gleichzeitig ist Herrn Amerell auferlegt, die Namen der Betroffenen absolut vertraulich zu behandeln. Der Zivilprozess ist damit für uns in jeder Hinsicht erfolgreich abgeschlossen", sagte der Rechtsanwalt Christian Schertz, der die Seite des DFB vor dem Münchner Landgericht vertrat.