Kein Wiederholungsspiel für Hoffenheim

Der Schiedsrichter Felix Brych hatte keine optimale Sicht auf das Geschehen und entschied fälschlicherweise auf Tor. Dadurch gewann Leverkusen 2:1 gegen Hoffenheim. Die Hoffenheimer wollten das dieses Spiel nicht zählt und verlangten vom DFB ein Wiederholungsspiel.

Am Montag hat das DFB-Sportgericht nun entschieden, dass es kein Wiederholungsspiel gibt und das Spiel sowie das Tor voll gezählt werden. Warum? Das erklären wir hier.

Die "unanfechtbare Tatsachenentscheidung"

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte in der mündlichen Verhandlung in Frankfurt zur Begründung: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen. Schiedsrichter Dr. Felix Brych traf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Der Vorwurf eines Regelverstoßes wurde durch die Vertreter von 1899 Hoffenheim noch in der Verhandlung fallengelassen."

Darüber hinaus fügte Lorenz an: "Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage. Ein Ausnahmefall im Sinne einer Unerträglichkeit der Tatsachenentscheidung lag nicht vor."

Was der Richter damit sagen will???

Der Schiedsrichter hat zwar eine falsche Entscheidung getroffen. Diese muss aber trotzdem zählen. Falls man das nicht täte, hätte man vielleicht sonst das Problem, dass nach einem Spiel mit falschen Entscheidungen (Abseits, Platzverweis) die betroffene Mannschaft immer Protest einlegt und die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters infrage stellt. Was wir daraus lernen? Eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters muss geschützt werden, um Spiele auf dem Platz und nicht im Gerichtssaal entscheiden zu lassen.

Das Phantomtor war natürlich ein besonders harter Fall. Deshalb war der Richter auch nicht wirklich zufrieden mit der Entscheidung. Er hatte nur keine andere Wahl zu entscheiden

[PS]

Der Schiedsrichter Felix Brych hatte keine optimale Sicht auf das Geschehen und entschied fälschlicherweise auf Tor. Dadurch gewann Leverkusen 2:1 gegen Hoffenheim. Die Hoffenheimer wollten das dieses Spiel nicht zählt und verlangten vom DFB ein Wiederholungsspiel.

Am Montag hat das DFB-Sportgericht nun entschieden, dass es kein Wiederholungsspiel gibt und das Spiel sowie das Tor voll gezählt werden. Warum? Das erklären wir hier.

Die "unanfechtbare Tatsachenentscheidung"

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte in der mündlichen Verhandlung in Frankfurt zur Begründung: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen. Schiedsrichter Dr. Felix Brych traf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Der Vorwurf eines Regelverstoßes wurde durch die Vertreter von 1899 Hoffenheim noch in der Verhandlung fallengelassen."

Darüber hinaus fügte Lorenz an: "Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage. Ein Ausnahmefall im Sinne einer Unerträglichkeit der Tatsachenentscheidung lag nicht vor."

Was der Richter damit sagen will???

Der Schiedsrichter hat zwar eine falsche Entscheidung getroffen. Diese muss aber trotzdem zählen. Falls man das nicht täte, hätte man vielleicht sonst das Problem, dass nach einem Spiel mit falschen Entscheidungen (Abseits, Platzverweis) die betroffene Mannschaft immer Protest einlegt und die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters infrage stellt. Was wir daraus lernen? Eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters muss geschützt werden, um Spiele auf dem Platz und nicht im Gerichtssaal entscheiden zu lassen.

Das Phantomtor war natürlich ein besonders harter Fall. Deshalb war der Richter auch nicht wirklich zufrieden mit der Entscheidung. Er hatte nur keine andere Wahl zu entscheiden