DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Wimmer
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Patrick Wimmer vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Wimmer war in der 68. Minute der Bundesligapartie gegen SV Werder Bremen am 20. Oktober 2024 von Schiedsrichter Daniel Schlager des Feldes verwiesen worden.
Gegen diese Entscheidung kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.
Zwei Spiele Sperre für Hamburgs Schonlau
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sebastian Schonlau vom Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Schonlau war in der 57. Minute der Zweitligapartie gegen den 1. FC Magdeburg am 20. Oktober 2024 von Schiedsrichter Sven Jablonski des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Braunschweigs Grill
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lennart Grill vom Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Grill war in der 50. Minute der Zweitligapartie bei Hertha BSC am 18. Oktober 2024 von Schiedsrichter Dr. Robin Braun des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Kölns Greger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christoph Greger vom Drittligisten Viktoria Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Greger war in der 88. Minute der Drittligapartie gegen Borussia Dortmund II am 19. Oktober 2024 von Schiedsrichter Mario Hildenbrand des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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