DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Schalkes Karaman

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kenan Karaman vom Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Karaman war in der 3. Minute der Zweitligapartie gegen den Hamburger SV am 19. April 2025 von Schiedsrichter Harm Osmers des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

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