DFB-Sportgericht
Sportgericht verhandelt Münchens Einspruch mündlich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt den Einspruch des FC Bayern München gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 14. April 2025 in Sachen Wertung des Meppen-Spiels in der 2. Frauen-Bundesliga mündlich. Die Sitzung findet am Freitag, 25. April 2025, ab 13 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt statt und wird von Heinz Müller geleitet.
Das DFB-Sportgericht hatte dem Einspruch des SV Meppen gegen die Wertung des am 30. März 2025 ausgetragenen und mit 1:1 beendeten Spiels der 2. Frauen-Bundesliga beim FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren stattgegeben. Das Rechtsorgan wertete das Spiel mit 2:0 Toren für Meppen als gewonnen und mit 0:2 Toren für Bayern München II als verloren.
Meppen hatte seinen Einspruch darauf bezogen, dass Bayern München in der 70. Minute die Spielerin Hanna Wegscheider eingewechselt hatte, obwohl diese nicht auf dem Spielberichtsbogen stand. In der Nachspielzeit der Partie hatte Wegscheider den Treffer zum 1:1-Endstand erzielt.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der FC Bayern München fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

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