DER DFB
Keine Schadensersatzansprüche gegen Rainer Koch
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat einer Kommission einen Prüfauftrag erteilt, der mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber seinem ehemaligen Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch zum Inhalt hatte. Dieser Auftrag ging auf einen Sachverhalt zurück, der vom ehemaligen Präsidenten Dr. Theo Zwanziger vorgebracht worden war. Die Kommission tagte unter Leitung des DFB-Vizepräsidenten Uwe Schaffert. Mitglied war neben einem Verbandsjuristen auch ein externer, unabhängiger Jurist. Die Kommission kam einstimmig zu dem Schluss, dass keine Ansprüche abzuleiten sind.
Uwe Schaffert: "Die vom DFB-Präsidium eingesetzte Kommission hat auf der Grundlage der dem DFB zur Verfügung gestellten Informationen etwaige Schadensersatzansprüche des DFB gegen den ehemaligen Vizepräsidenten Dr. Rainer Koch geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass derartige Ansprüche nicht bestehen."
Schaffert weiter: "Zwar dürfte das behauptete Verhalten des Dr. Rainer Koch, soweit man es als wahr unterstellt, als pflichtwidrig anzusehen sein. Ein Ersatzanspruch (insbesondere mögliche steuerliche Belastungen, Anwalts- und Gutachterkosten) scheidet aber jedenfalls schon deshalb aus, weil der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen unterstellter Pflichtverletzung und möglichen Schäden fehlt. Zudem fehlt es an dem von Wertungs- und Schutzzweckerwägungen bestimmten Zurechnungszusammenhang."
Kategorien: DER DFB
Autor: dfb
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