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Frauen-Bundesliga: Leverkusen legt Einspruch gegen Urteil des Sportgerichts ein

20.09.2024
Im Zweikampf: Leverkusens Synne Skinnes Hansen (l.) und Leela Egli Foto: imago

Im Verfahren um die Wertung des Spiels der Google Pixel Frauen-Bundesliga zwischen dem Sport-Club Freiburg und Bayer 04 Leverkusen vom 31. August 2024 hat Bayer Leverkusen Einspruch gegen das Urteil des Einzelrichters vom 19. September eingelegt. Dieser hatte, auf den Einspruch des SC Freiburg hin geurteilt, die Wertung des Spiels aufzuheben und verfügt, dass das Spiel neu anzusetzen sei.

Das Spiel in Freiburg hatte Leverkusen mit 3:2 Toren für sich entschieden. Der Siegtreffer fiel in der 88. Spielminute durch einen Strafstoß, den die Schiedsrichterin hatte wiederholen lassen. Gegenstand des Sportgerichtsverfahrens ist die Frage, ob die Schiedsrichterin bei der Entscheidung, den Strafstoß wiederholen zu lassen, einen Regelverstoß begangen hat.

Das Sportgericht wird nun über den Fortgang des Verfahrens entscheiden.

Kategorien: Google Pixel Frauen-Bundesliga, DFB-Sportgericht

Autor: dfb