DFB-Sportgericht
Frankfurts Arthur Theate bleibt gesperrt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Lizenzspielers Arthur Theate von Eintracht Frankfurt gegen die im Bundesliga-Meisterschaftsspiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und Eintracht Frankfurt am 27. Oktober 2024 verhängte Gelb-Rote Karte verworfen. Der Spieler bleibt damit für das nächste Bundesliga-Spiel seiner Mannschaft gesperrt.
Theate war in der 77. Spielminute des Spiels gegen den 1. FC Union Berlin wegen eines Foulspiels an einem Berliner Gegenspieler von Schiedsrichter Harm Osmers mit der Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen worden, da Theate bereits in der 38. Spielminute mit der Gelben Karte verwarnt worden war. Gegen diese zweite Gelbe Karte hatte der Spieler Einspruch eingelegt, da ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters in Bezug auf den foulenden Spieler bzw. auf das Foulspiel gegen den Berliner Spieler Schäfer vorgelegen habe. Dem ist das Sportgericht des DFB nicht gefolgt.
Zur Begründung sagt Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist. Anders wäre es nur bei einem offensichtlichen Irrtum, also bei einer ohne jeden Zweifel unrichtigen Entscheidung. Das ist hier, anders als im Fall des Stuttgarter Spielers Karazor, nicht der Fall. Eine Fehlbewertung ist nicht zu erkennen, jedenfalls aber keine solche, die offensichtlich ist und die Bindungswirkung der Tatsachenentscheidung durchbrechen könnte. Von einem offensichtlichen Irrtum gehen nationale und internationale Sportrechtsprechung ohnehin nur dann aus, wenn für jedermann sichtbar ist, dass eine Spielerverwechselung vorgelegen hatte oder es zwischen Spieler und Gegenspieler keinerlei Kontakt gegeben und sich der betroffene Spieler auch sonst nicht sportwidrig verhalten hatte. Dieses war hier aber nach den Angaben von Schiedsrichter Osmers und nach Ansicht der Fernsehaufnahmen nicht der Fall."
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Osnabrücks Engelhardt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erik Engelhardt vom VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Engelhardt war in der 73. Minute der Drittligapartie gegen den 1. FC Saarbrücken am 26. Oktober von Schiedsrichter Max Burda des Feldes verwiesen worden.
Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: sl
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VfL Bochum legt Einspruch gegen Spielwertung ein
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Zwei Spiele Sperre für Bochums Miyoshi
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