Zwei Zuschauer-Teilausschlüsse und Auflagen für Frankfurt

Eintracht Frankfurt muss das Bundesligaspiel gegen Bayern München am 15. Oktober 2016 (ab 15.30 Uhr) und das DFB-Pokalspiel gegen Ingolstadt am 25. Oktober 2016 (ab 20.45 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Darüber hinaus muss der Verein dem FC Ingolstadt eine Entschädigung für entgangene Zuschauereinnahmen zahlen, bis zum Ende der Saison bei Auswärts-Pflichtspielen mindestens 50 eigene Ordner einsetzen und ein Ticketsystem entwickeln, über das ab der Rückrunde nur noch personalisierte Karten für Auswärtsspiele abgegeben werden.

Das ist das Ergebnis der mündlichen Verhandlung des DFB-Sportgerichts heute in Frankfurt, das auch dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses entsprach und die Zustimmung der Eintracht fand, womit das Urteil rechtskräftig ist. Nach den Vorkommnissen während des DFB-Pokalspiels des Bundesligisten beim Drittligisten 1. FC Magdeburg am 21. August 2016, als zu Beginn der zweiten Halbzeit unter anderem zwei Raketen aus dem Frankfurter Zuschauerbereich in einen benachbarten Zuschauerblock geschossen wurden und Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) kurz darauf das Spiel für etwa elf Minuten unterbrechen musste, widerrief das Sportgericht zum einen die Bewährung der am 12. Juli 2016 gegen die Eintracht verhängten Strafe. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der bis zum 31. Mai 2017 zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit und die genannten Auflagen.

Der Bewährungs-Widerruf führt dazu, dass im Bundesligaspiel gegen Bayern München der Fan-Stehplatzbereich 40 (Westtribüne/Unterrang) geschlossen bleibt. Beim DFB-Pokalspiel gegen den FC Ingolstadt dürfen nur die Sitzplatz-Dauerkarteninhaber und die Gästefans ins Stadion.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte anschließend: "Dies ist ein differenziertes Urteil mit zwei Sanktionsschwerpunkten, dem Teilausschluss in der Bundesliga gegen Bayern München und der Verpflichtung, in der Rückrunde bei Auswärtsspielen nur noch personalisierte Tickets abzugeben. Strafmildernd zu bewerten war die vorbildliche Aufarbeitung der Vorfälle in Magdeburg seitens des Vereins und die Distanzierung von den wenigen kriminellen Fans in den eigenen Reihen."

[mm]

Eintracht Frankfurt muss das Bundesligaspiel gegen Bayern München am 15. Oktober 2016 (ab 15.30 Uhr) und das DFB-Pokalspiel gegen Ingolstadt am 25. Oktober 2016 (ab 20.45 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Darüber hinaus muss der Verein dem FC Ingolstadt eine Entschädigung für entgangene Zuschauereinnahmen zahlen, bis zum Ende der Saison bei Auswärts-Pflichtspielen mindestens 50 eigene Ordner einsetzen und ein Ticketsystem entwickeln, über das ab der Rückrunde nur noch personalisierte Karten für Auswärtsspiele abgegeben werden.

Das ist das Ergebnis der mündlichen Verhandlung des DFB-Sportgerichts heute in Frankfurt, das auch dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses entsprach und die Zustimmung der Eintracht fand, womit das Urteil rechtskräftig ist. Nach den Vorkommnissen während des DFB-Pokalspiels des Bundesligisten beim Drittligisten 1. FC Magdeburg am 21. August 2016, als zu Beginn der zweiten Halbzeit unter anderem zwei Raketen aus dem Frankfurter Zuschauerbereich in einen benachbarten Zuschauerblock geschossen wurden und Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) kurz darauf das Spiel für etwa elf Minuten unterbrechen musste, widerrief das Sportgericht zum einen die Bewährung der am 12. Juli 2016 gegen die Eintracht verhängten Strafe. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der bis zum 31. Mai 2017 zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommen im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit und die genannten Auflagen.

Der Bewährungs-Widerruf führt dazu, dass im Bundesligaspiel gegen Bayern München der Fan-Stehplatzbereich 40 (Westtribüne/Unterrang) geschlossen bleibt. Beim DFB-Pokalspiel gegen den FC Ingolstadt dürfen nur die Sitzplatz-Dauerkarteninhaber und die Gästefans ins Stadion.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte anschließend: "Dies ist ein differenziertes Urteil mit zwei Sanktionsschwerpunkten, dem Teilausschluss in der Bundesliga gegen Bayern München und der Verpflichtung, in der Rückrunde bei Auswärtsspielen nur noch personalisierte Tickets abzugeben. Strafmildernd zu bewerten war die vorbildliche Aufarbeitung der Vorfälle in Magdeburg seitens des Vereins und die Distanzierung von den wenigen kriminellen Fans in den eigenen Reihen."