Zwei Spiele Sperre für Staben vom SV Henstedt-Ulzburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tanja Staben vom SV Henstedt-Ulzburg aus der 2. Frauen-Bundesliga Nord im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist sie bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Staben war in der Nachspielzeit des Frauen-Zweitbundesligaspiels beim DSC Arminia Bielefeld am 6. Mai 2018 von Schiedsrichterin Davina Haupt (Poppenhausen) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tanja Staben vom SV Henstedt-Ulzburg aus der 2. Frauen-Bundesliga Nord im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist sie bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Staben war in der Nachspielzeit des Frauen-Zweitbundesligaspiels beim DSC Arminia Bielefeld am 6. Mai 2018 von Schiedsrichterin Davina Haupt (Poppenhausen) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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