Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Magdalena Schumacher vom Frauen-Zweitbundesligisten SG 99 Andernach wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.
Unmittelbar nach Spielende des Frauen-Zweitligaspiels gegen den BV Cloppenburg am 24. November 2019 hatte Schumacher einen Cloppenburger Zuschauer massiv beleidigt.
Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Magdalena Schumacher vom Frauen-Zweitbundesligisten SG 99 Andernach wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.
Unmittelbar nach Spielende des Frauen-Zweitligaspiels gegen den BV Cloppenburg am 24. November 2019 hatte Schumacher einen Cloppenburger Zuschauer massiv beleidigt.
Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.