Zwei Spiele Sperre für Osnabrücks Feldhahn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nicolas Feldhahn vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Feldhahn bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Feldhahn war in der 89. Minute des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 28. September 2013 von Schiedsrichter Christian Dietz (Kronach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nicolas Feldhahn vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Feldhahn bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Feldhahn war in der 89. Minute des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 28. September 2013 von Schiedsrichter Christian Dietz (Kronach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.