Zwei Spiele Sperre für Lauterns Kwadwo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Manfred Osei Kwadwo vom Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Südwest belegt. Darüber hinaus ist Kwadwo bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kwadwo war in der 58. Minute des Regionalligaspiels zwischen dem 1. FC Kaiserslautern II und der SpVgg. Neckarelz am 9. November 2014 von Schiedsrichter Tobias Endriß (Bad Ditzenbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Manfred Osei Kwadwo vom Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Südwest belegt. Darüber hinaus ist Kwadwo bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kwadwo war in der 58. Minute des Regionalligaspiels zwischen dem 1. FC Kaiserslautern II und der SpVgg. Neckarelz am 9. November 2014 von Schiedsrichter Tobias Endriß (Bad Ditzenbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.