Zwei Spiele Sperre für Kölns Krammer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kristin Krammer vom Frauen-Zweitligisten 1. FC Köln II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt.

Krammer war in der 82. Minute des Spiels der 2. Frauen-Bundesliga gegen den SC Sand am 2. April 2023 von Schiedsrichterin Nadine Westerhoff (Bochum) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kristin Krammer vom Frauen-Zweitligisten 1. FC Köln II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt.

Krammer war in der 82. Minute des Spiels der 2. Frauen-Bundesliga gegen den SC Sand am 2. April 2023 von Schiedsrichterin Nadine Westerhoff (Bochum) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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