Zwei Spiele Sperre für Ingolstadts Keller

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thomas Keller vom Drittligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Keller war in der 80. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 30. Juli 2019 von Schiedsrichter Sven Waschitzki (Essen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Thomas Keller vom Drittligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Keller war in der 80. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 30. Juli 2019 von Schiedsrichter Sven Waschitzki (Essen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.