Zwei Spiele Sperre für Hannovers Radlinger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Samuel Radlinger von Bundesligist Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Nord belegt. Darüber hinaus ist Radlinger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Radlinger war in der Nachspielzeit des Regionalligaspiels zwischen Hannover 96 II und dem VfV Borussia 06 Hildesheim am 24. Oktober 2015 von Schiedsrichter Franz Bokop (Vechta) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Samuel Radlinger von Bundesligist Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Nord belegt. Darüber hinaus ist Radlinger bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Radlinger war in der Nachspielzeit des Regionalligaspiels zwischen Hannover 96 II und dem VfV Borussia 06 Hildesheim am 24. Oktober 2015 von Schiedsrichter Franz Bokop (Vechta) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.