Zwei Spiele Sperre für Güterslohs Lückel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lena Lückel vom Frauen-Zweitbundesligisten FSV Gütersloh im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Lückel war in der 87. Minute des Zweitligaspiels beim VfL Wolfsburg II am 2. Dezember 2018 von Schiedsrichterin Vanessa Schleicher (Alsheim) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lena Lückel vom Frauen-Zweitbundesligisten FSV Gütersloh im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Lückel war in der 87. Minute des Zweitligaspiels beim VfL Wolfsburg II am 2. Dezember 2018 von Schiedsrichterin Vanessa Schleicher (Alsheim) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.