Zwei Spiele Sperre für Fürths Kirsch

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benedikt Kirsch vom Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kirsch war in der 44. Minute des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld bei Arminia Bielefeld am 29. April 2017 von Schiedsrichter Dr. Matthias Jöllenbeck (Müllheim) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benedikt Kirsch vom Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Kirsch war in der 44. Minute des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld bei Arminia Bielefeld am 29. April 2017 von Schiedsrichter Dr. Matthias Jöllenbeck (Müllheim) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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