Zwei Spiele Sperre für den Koblenzer Noureddine Daham

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Noureddine Daham vom Zweitbundesligisten TuS Koblenz im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Daham bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Nach Auswertung der Fernsehaufzeichnung des Spieles TuS Koblenz gegen FC Erzgebirge Aue vom Sonntag war festgestellt worden, dass sich Noureddine Daham den Balll kurz vor seinem Tor zum 1:2-Anschlusstreffer in der 78. Minute absichtlich mit der linken Hand vorgelegt hatte. Da Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) diesen Vorgang nicht gesehen hatte, konnte der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben.

Die Torentscheidung des Schiedsrichters als Tatsachenentscheidung ist hingegen seitens der FIFA geschützt, so dass die Spielwertung unangetastet bleiben muss.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Noureddine Daham vom Zweitbundesligisten TuS Koblenz im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Daham bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Nach Auswertung der Fernsehaufzeichnung des Spieles TuS Koblenz gegen FC Erzgebirge Aue vom Sonntag war festgestellt worden, dass sich Noureddine Daham den Balll kurz vor seinem Tor zum 1:2-Anschlusstreffer in der 78. Minute absichtlich mit der linken Hand vorgelegt hatte. Da Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) diesen Vorgang nicht gesehen hatte, konnte der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben.

Die Torentscheidung des Schiedsrichters als Tatsachenentscheidung ist hingegen seitens der FIFA geschützt, so dass die Spielwertung unangetastet bleiben muss.