Zwei Spiele Sperre für Dausch von Union

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Martin Dausch vom Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Dausch bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Dausch war in der 45. Minute des Zweitbundesligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 29. August 2014 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Martin Dausch vom Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Dausch bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Dausch war in der 45. Minute des Zweitbundesligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 29. August 2014 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.