Zwei Spiele Sperre für Aalens Wehr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Marcel Wehr vom Zweitbundesligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Verbandsliga belegt. Darüber hinaus ist Wehr bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Wehr war in der 26. Minute des Verbandsligaspiels der zweiten Mannschaft des VfR Aalen beim SV Bonlanden am 1. März 2014 von Schiedsrichter Florian Weigt des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Marcel Wehr vom Zweitbundesligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Verbandsliga belegt. Darüber hinaus ist Wehr bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Wehr war in der 26. Minute des Verbandsligaspiels der zweiten Mannschaft des VfR Aalen beim SV Bonlanden am 1. März 2014 von Schiedsrichter Florian Weigt des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.