DFB-Sportgericht
Zwei Pokalspiele Sperre für Leverkusens Terrier
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Martin Terrier vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre für die nächsten beiden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.
Den im Jahr 2010 offiziell eingeführten DFL-Supercup sieht das DFB-Sportgericht weniger als Wettbewerb im eigentlich Sinne an, sondern vielmehr als ein separates Endscheidungsspiel vornehmlich mit Pokalcharakter. Damit ist er als Pflichtspiel zumindest unter Sanktionsaspekten auch einem DFB-Pokalspiel gleichzustellen, zumal eine Sanktionierung für den DFL-Supercup womöglich gänzlich ins Leere laufen würde. Daher wurde eine Sperre für zwei DFB-Pokalspiele ausgesprochen.
Terrier war in der 37. Minute des DFL-Supercups gegen den VfB Stuttgart am 17. August 2024 von Schiedsrichter Tobias Stieler des Feldes verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
Das DFB-Sportgericht sperrt Aachens Gianluca Gaudino wegen eines rohen Spiels für zwei Drittligaspiele. Zudem ist Osnabrücks Joel Zwarts für zwei Partien gesperrt. Bochums Kyra Malinowski wurde mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe belegt.