Weiteres Bundesgerichtsurteil zum VfL Osnabrück

Nachdem das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bereits gestern zwei vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen gegen den VfL Osnabrück leicht reduziert hatte, senkte es heute im schriftlichen Verfahren auch die dritte und letzte noch anhängige Strafe gegen den VfL etwas ab. Darüber hinaus wurde die Berufung des Zweitligaabsteigers aber als unbegründet zurückgewiesen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor hatten Osnabrücker Anhänger in der 27. und der 40. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 3. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen geworfen. Daraufhin musste die Partie für insgesamt knapp drei Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es vom DFB-Sportgericht am 10. Mai 2024 eine Geldstrafe von 5000 Euro mit einem sogenannten Drittel-Nachlass von 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen, die nun vom DFB-Bundesgericht auf 3000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 1000 Euro reduziert wurde.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, hatte bereits gestern gesagt: "Kern der Entscheidungen war eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob das Werfen von Gegenständen von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dies ist nicht der Fall. Das Werfen von Gegenständen bleibt daher auch weiterhin verboten und wird als unsportliches Verhalten sanktioniert. Die konkrete Strafe ist im Einzelfall zu ermitteln."

[mm]

Nachdem das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bereits gestern zwei vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen gegen den VfL Osnabrück leicht reduziert hatte, senkte es heute im schriftlichen Verfahren auch die dritte und letzte noch anhängige Strafe gegen den VfL etwas ab. Darüber hinaus wurde die Berufung des Zweitligaabsteigers aber als unbegründet zurückgewiesen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor hatten Osnabrücker Anhänger in der 27. und der 40. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 3. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen geworfen. Daraufhin musste die Partie für insgesamt knapp drei Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es vom DFB-Sportgericht am 10. Mai 2024 eine Geldstrafe von 5000 Euro mit einem sogenannten Drittel-Nachlass von 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen, die nun vom DFB-Bundesgericht auf 3000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 1000 Euro reduziert wurde.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, hatte bereits gestern gesagt: "Kern der Entscheidungen war eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob das Werfen von Gegenständen von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dies ist nicht der Fall. Das Werfen von Gegenständen bleibt daher auch weiterhin verboten und wird als unsportliches Verhalten sanktioniert. Die konkrete Strafe ist im Einzelfall zu ermitteln."

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