Volker Roth: Darstellung Diestels maßlos überzogen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) weist im Zusammenhang mit der Ankündigung von Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel, dass er für Schiedsrichter Torsten Koop eine Klage gegen den DFB vorbereitet, auf die Rechtsgrundlage des laufenden Verfahrens hin. Danach hat sich Torsten Koop vor der Sportgerichtsbarkeit des DFB wegen des Vorwurfs unsportlichen Verhaltens zu verantworten. Dazu heißt es unter anderem in § 10 der Schiedsrichter-Ordnung: "Durch Vereinsmitgliedschaft unterliegen Schiedsrichter ... den Satzungen und Ordnungen des DFB und der für sie zuständigen Mitgliedsverbände. Sie unterstehen grundsätzlich der Rechtssprechung der Rechtsinstanzen ihrer Mitgliedsverbände." Ergänzend dazu wird zu Auswirkungen der Rechtssprechung für Bundesspiele in § 16 der Schiedsrichter-Ordnung präzisiert: "Sportliche Vergehen der Schiedsrichter ... werden von Rechtsorganen des DFB geahndet."

Zur Kritik von Peter-Michael Diestel, die Schiedsrichter hätten vor dem Anwerbungsversuch von Torsten Koop durch Robert Hoyzer im Beisein von Dominik Marks mehrere Stunden auf Kosten des DFB "gebechert", stellt der Schiedsrichterausschuss-Vorsitzende Volker Roth klar: "Diese Darstellung ist maßlos überzogen. Bei besagtem Lehrgang stand die sachliche und fachliche Arbeit im Mittelpunkt. Dass dazu abends im Beisein neutraler Gäste ein gemütlicher Teil mit Essen und Trinken gehört, steht außer Frage. Ich wehre mich jedoch entschieden gegen Aussagen, mit denen der pauschale Eindruck vermittelt werden soll, bei der Bundesliga-Schiedsrichter-Tagung im Januar 2005 sei es zu starkem Alkoholkonsum gekommen."

Bereits zuvor hatte DFB-Kontrollausschuss-Vorsitzender Horst Hilpert der Behauptung von Peter-Michael Diestel widersprochen, wonach er ihm mitgeteilt habe, sein Mandant Torsten Koop werde kein Spiel mehr pfeifen, wenn er nicht gegen Dominik Marks aussagen würde. [hs]


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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) weist im Zusammenhang mit der Ankündigung von Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel, dass er für Schiedsrichter Torsten Koop eine Klage gegen den DFB vorbereitet, auf die Rechtsgrundlage des laufenden Verfahrens hin. Danach hat sich Torsten Koop vor der Sportgerichtsbarkeit des DFB wegen des Vorwurfs unsportlichen Verhaltens zu verantworten. Dazu heißt es unter anderem in § 10 der Schiedsrichter-Ordnung: "Durch Vereinsmitgliedschaft unterliegen Schiedsrichter ... den Satzungen und Ordnungen des DFB und der für sie zuständigen Mitgliedsverbände. Sie unterstehen grundsätzlich der Rechtssprechung der Rechtsinstanzen ihrer Mitgliedsverbände." Ergänzend dazu wird zu Auswirkungen der Rechtssprechung für Bundesspiele in § 16 der Schiedsrichter-Ordnung präzisiert: "Sportliche Vergehen der Schiedsrichter ... werden von Rechtsorganen des DFB geahndet."



Zur Kritik von Peter-Michael Diestel, die Schiedsrichter hätten vor dem Anwerbungsversuch von Torsten Koop durch Robert Hoyzer im Beisein von Dominik Marks mehrere Stunden auf Kosten des DFB "gebechert", stellt der Schiedsrichterausschuss-Vorsitzende Volker Roth klar: "Diese Darstellung ist maßlos überzogen. Bei besagtem Lehrgang stand die sachliche und fachliche Arbeit im Mittelpunkt. Dass dazu abends im Beisein neutraler Gäste ein gemütlicher Teil mit Essen und Trinken gehört, steht außer Frage. Ich wehre mich jedoch entschieden gegen Aussagen, mit denen der pauschale Eindruck vermittelt werden soll, bei der Bundesliga-Schiedsrichter-Tagung im Januar 2005 sei es zu starkem Alkoholkonsum gekommen."



Bereits zuvor hatte DFB-Kontrollausschuss-Vorsitzender Horst Hilpert der Behauptung von Peter-Michael Diestel widersprochen, wonach er ihm mitgeteilt habe, sein Mandant Torsten Koop werde kein Spiel mehr pfeifen, wenn er nicht gegen Dominik Marks aussagen würde.