Vereinsbesteuerung und Gemeinnützigkeitsrecht werden verbessert

von Gerhard Geckle (aus "im spiel", 6/2012)

Nach Zustimmung durch das Bundeskabinett im Oktober befindet sich das "Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz – GemEntBG" bereits in parlamentarischer Beratung. Es soll zum 1. Januar 2013 – auch unabhängig vom laufenden Jahressteuergesetz 2013 – die Vereinsbesteuerung und das Gemeinnützigkeitsrecht verbessern.

Das umfangreiche Reformpaket (BT-Drucksache 17/11316 vom 6. November 2011) bringt für die steuerbegünstigten Körperschaften viele Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht, gravierende Verbesserungen bei der Rücklagenbildung für vorhandene Kapitalreserven und eine begrüßenswerte Anhebung der geltenden persönlichen Steuerfreibeträge für Vergütungsempfänger, wenn diese sich z. B. für ihre gemeinnützigen Vereine bzw. Verbände engagieren.

Erfreulich ist weiterhin, dass man auch über ergänzende Änderungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) – wegen der Auswirkungen auf den Übungsleiterfreibetrag – sofort reagiert, so dass u. a. auch viele Hartz-IV-Bezieher beim Engagement für gemeinnützige Vereine künftig bis zu 200 Euro anrechnungsfrei erhalten könnten. Recht kurzfristig nimmt man auch gravierende vereinsrechtliche Änderungen zum Gesetzesentwurf hinzu. Wobei vor allem das besondere Haftungsprivileg nun auch auf ehrenamtlich engagierte Vereinsmitglieder erweitert wird.

Risikoabsicherung für Ehrenamtliche

Damit wird eine positive eigene Risikoabsicherung für viele im Ehrenamt tätige Mitglieder bei möglichen Fehlern und Schadensverursachung herbeigeführt. Zudem wird die vielfach von den Registergerichten verlangte Streichung der Abkürzung "gGmbH" auch bei bestehenden gemeinnützigen GmbHs neu geregelt: Der praxisübliche Zusatz wird über eine Änderung des GmbH-Gesetzes nun ausdrücklich zugelassen. Bei anstehenden Änderungen des Gesellschaftsvertrags und bei etwaigen vorliegenden Beanstandungen durch Registergerichte sollte man das Verfahren ggf. ruhen lassen, bis die Gesetzesänderung im Frühjahr 2013 vollzogen ist.

Die wichtigsten Änderungen erläutern wir Ihnen hier.

[gg]

[bild1]von Gerhard Geckle (aus "im spiel", 6/2012)

Nach Zustimmung durch das Bundeskabinett im Oktober befindet sich das "Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz – GemEntBG" bereits in parlamentarischer Beratung. Es soll zum 1. Januar 2013 – auch unabhängig vom laufenden Jahressteuergesetz 2013 – die Vereinsbesteuerung und das Gemeinnützigkeitsrecht verbessern.

Das umfangreiche Reformpaket (BT-Drucksache 17/11316 vom 6. November 2011) bringt für die steuerbegünstigten Körperschaften viele Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht, gravierende Verbesserungen bei der Rücklagenbildung für vorhandene Kapitalreserven und eine begrüßenswerte Anhebung der geltenden persönlichen Steuerfreibeträge für Vergütungsempfänger, wenn diese sich z. B. für ihre gemeinnützigen Vereine bzw. Verbände engagieren.

Erfreulich ist weiterhin, dass man auch über ergänzende Änderungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) – wegen der Auswirkungen auf den Übungsleiterfreibetrag – sofort reagiert, so dass u. a. auch viele Hartz-IV-Bezieher beim Engagement für gemeinnützige Vereine künftig bis zu 200 Euro anrechnungsfrei erhalten könnten. Recht kurzfristig nimmt man auch gravierende vereinsrechtliche Änderungen zum Gesetzesentwurf hinzu. Wobei vor allem das besondere Haftungsprivileg nun auch auf ehrenamtlich engagierte Vereinsmitglieder erweitert wird.

Risikoabsicherung für Ehrenamtliche

Damit wird eine positive eigene Risikoabsicherung für viele im Ehrenamt tätige Mitglieder bei möglichen Fehlern und Schadensverursachung herbeigeführt. Zudem wird die vielfach von den Registergerichten verlangte Streichung der Abkürzung "gGmbH" auch bei bestehenden gemeinnützigen GmbHs neu geregelt: Der praxisübliche Zusatz wird über eine Änderung des GmbH-Gesetzes nun ausdrücklich zugelassen. Bei anstehenden Änderungen des Gesellschaftsvertrags und bei etwaigen vorliegenden Beanstandungen durch Registergerichte sollte man das Verfahren ggf. ruhen lassen, bis die Gesetzesänderung im Frühjahr 2013 vollzogen ist.

Die wichtigsten Änderungen erläutern wir Ihnen hier.