Teilausschluss, Geldstrafe und Auflage für Hertha BSC Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hertha BSC Berlin am 16. Juli 2012 im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einem Teilausschluss seiner Zuschauer für das erste Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 2. Bundesliga belegt. Darüber hinaus muss die Hertha eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro zahlen und weitere 40.000 Euro für ein gemeinnütziges Projekt in Berlin aufwenden.

Der Verein darf für das erste Heimspiel gegen den SC Paderborn am 3. August, 20.30 Uhr, nur 22.500 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Die Karten müssen ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden, ein Verkauf am Spieltag ist untersagt. Darüber hinaus müssen die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben, es kommen nur Sitzplatzkarten in den Verkauf.

Mit der Strafe werden mehrere Vorkommnisse geahndet. So zündeten Berliner Zuschauer während des Bundesliga-Heimspiels gegen den SC Freiburg am 10. April 2012 zwei Knallkörper. Auch während des Relegations-Hinspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 10. Mai wurde im Berliner Zuschauerblock ein Böller angesteckt, der auf der Laufbahn detonierte. Zudem wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und ein Rauchkörper abgebrannt.

Im Verlauf des Relegations-Rückspiels am 15. Mai bei Fortuna Düsseldorf warfen Berliner Zuschauer in der 60. und in der 87. Minute eine Vielzahl von Feuerwerks- und Knallkörpern auf das Spielfeld. Der Schiedsrichter musste die Begegnung daraufhin zweimal für mehrere Minuten unterbrechen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

[bild1]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hertha BSC Berlin am 16. Juli 2012 im schriftlichen Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einem Teilausschluss seiner Zuschauer für das erste Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 2. Bundesliga belegt. Darüber hinaus muss die Hertha eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro zahlen und weitere 40.000 Euro für ein gemeinnütziges Projekt in Berlin aufwenden.

Der Verein darf für das erste Heimspiel gegen den SC Paderborn am 3. August, 20.30 Uhr, nur 22.500 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Die Karten müssen ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden, ein Verkauf am Spieltag ist untersagt. Darüber hinaus müssen die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben, es kommen nur Sitzplatzkarten in den Verkauf.

Mit der Strafe werden mehrere Vorkommnisse geahndet. So zündeten Berliner Zuschauer während des Bundesliga-Heimspiels gegen den SC Freiburg am 10. April 2012 zwei Knallkörper. Auch während des Relegations-Hinspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 10. Mai wurde im Berliner Zuschauerblock ein Böller angesteckt, der auf der Laufbahn detonierte. Zudem wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und ein Rauchkörper abgebrannt.

Im Verlauf des Relegations-Rückspiels am 15. Mai bei Fortuna Düsseldorf warfen Berliner Zuschauer in der 60. und in der 87. Minute eine Vielzahl von Feuerwerks- und Knallkörpern auf das Spielfeld. Der Schiedsrichter musste die Begegnung daraufhin zweimal für mehrere Minuten unterbrechen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.